Bei den Gehäuseausführungen ist zu unterscheiden nach „druckstossfester Ausführung“ (DSF) und „druckfester Ausführung (DF)“.
DF druckfeste Ausführung
- Das Ventilatorgehäuse steht unter ständigem Überdruck von mehr als 0.5 barÜ und unterliegt daher der Druckgeräterichtlinie PED (97/23/EG).
- Je nach Volumen und Druckniveau sind unterschiedlich strenge Typen- Bauart und Produktionsprüfungen gemäss PED obligatorisch.
- Betriebszustände über 1.3 bar (druckseitig) liegen ausserhalb des Anwendungsbereiches der ATEX-Richtlinie (2014/34/EG), für einen DF-Ventilator ist daher eine gleichzeitige ATEX-Konformität nicht möglich.
DSF druckstossfeste Ausführung
- Das Gehäuse steht – abgesehen von der eigenen Druckerhöhung des Ventilators – nicht unter Überdruck, widersteht aber für den Fall eines kurzzeitigen Druckanstiegs (z.B. durch eine Explosion), einem definierten Explosionsdruck.
- Diese Ausführung unterliegt in der Regel nicht der Druckgeräterichtlinie PED. Grundsätzlich können auch ATEX-Ventilatoren nach 2014/34/EG in DSF-Version ausgeführt werden.