Bei gelegentlichem Vorliegen einer zündfähigen Atmosphäre (Zone 1) sind die Anforderungen an die Geräte höher als für die Zone 2.
Der Ventilator darf sowohl im Normalbetrieb als auch bei vorhersehbaren üblichen Störungen keine Zündquellen beinhalten. Die zulässigen Materialpaarungen sind hier weiter eingeschränkt als für Kategorie 3 und auch für den Motor ist mindestens ein Ex eb-Motor der Kategorie 2G zu verwenden.
Diese Art von Ventilatoren wird häufig für die Förderung von Methan (Biogas) oder Erdgas verwendet sowie im Bereich der chemischen oder pharmazeutischen Industrie. Die Kombination mit einer druckstossfester Gehäuseausführung ist optional möglich.
Häufig wird in Zone 1 eine gasdichte Gehäuseausführung vorgegeben (z.B. gasdicht gemäss ISO13349 Kat.H1
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