ATEX-Ventilatoren für brennbare Gase und/oder für Betrieb in einer Ex-Umgebung. Beim Vorliegen von brennbaren Gasen, Dämpfen oder Stäuben im oder um den Ventilator sind besondere Massnahmen zur Vermeidung von Zündgefahren zu treffen.
Ventilatoren für solche Anwendungen müssen nach besonderen Normen konzipiert, hergestellt und geprüft sein.
Nach EN 60079-0:2014 wird nach bei den Geräten deren Verwendung unterschieden zwischen Gruppe I für Gase und Stäube bei Anwendungen im Bergbau und Gruppe II für Gase und Stäube in sonstigen Anwendungsbereichen mit Untergruppen IIA (z.B. Benzin, Methan), IIB (z.B. Schwefelwasserstoff) und IIC (z.B. H2, Acetylen)
Meidinger besitzt eine langjährige Erfahrung im Bau von ATEX-Ventilatoren für die Gruppen II.
In Europa definiert der Betreiber gemäss EU-Richtlinie 1999/92/EC (früher ATEX137, Betreiber-Richtlinie) die für seinen Anwendungsfall zutreffende Ex-Zone. Die Gerätehersteller baut seine Geräte entsprechend den u.a. in der EU-Richtlinie 2014/34/EG (früher94/9/EG‚ ATEX-Richtlinie) definierten Gerätekategorie.
Ausserhalb Europas werden oft anstelle der Gerätekategorie nach ATEX die EPL-Kennzeichnung (Explosion Protection Level) nach EN/IEC 60079-0 angegeben.
Meidinger bietet eine breite Modellpalette für die Ex-Zonen
2,1 und sogar für Zone 0.
Für die Produktion von Ventilatoren der Kategorie 1G
(Zone 0-Ventilatoren) unterliegt Meidinger einer regelmässigen Zertifizierung durch eine benannte Stelle der EU.
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