Wenn in der Regel keine explosiblen Atmosphäre oder dies nur sehr selten der Fall ist (Zone 2) müssen Ventilatoren mindestens der Kategorie 3G verwendet werden.
Dies ist häufig der Fall z.B. bei gelegentlich lösemittelbelasteter Abluft oder im Umfeld einer Zone 1.
Ventilatoren für diese Zone dürfen im Normalbetrieb keine Zündquellen enthalten. Dazu sind intern u.a.sichere Mindestabstände und Materialpaarungen einzuhalten. Als Antriebsmotor müssen mindestens Ex ec-Motoren der Kategorie 3G zum Einsatz kommen.
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