Für bestimmte überwachungsbedürftige Geräte, z.B. für ATEX-Ventilatoren nach 3 Jahren, sind Revisionen in regelmässigen Abständen vorgeschrieben.
Bei gasdichten ATEX-Ventilatoren haben Arbeiten am Ventilatorgehäuse oder am Laufrad Auswirkungen auf den Explosionsschutz. Vor einer erneuten Inbetriebnahme muss das revidierte Gerät daher durch eine zugelassene Überwachungsstelle, eine behördlich dafür zugelassene Person oder den Hersteller überprüft werden (BetrSichV §14.6).
Arbeiten an gasdichten ATEX-Ventilatoren sollten daher ausschliesslich durch den Hersteller-Service erfolgen.
Damit ist sichergestellt, dass alle vorgeschriebenen Prüfungen (Überdrehzahltest, Dichtheitsprüfung, Spaltprüfung …) fachgerecht erfolgen und nachgewiesen werden können.
Arbeiten, die den Explosionsschutz nicht direkt berühren (z.B. Wechsel der Riemen oder eines nicht direkt am Laufrad angebauten Motors), müssen zumindest durch eine ‚befähigte Person‘
(BetrSichV §2) überprüft werden.
Für Biogas-Ventilatoren sind kurzfristig verfügbare Austauschgeräte erhältlich.
Auch bei anderen Geräten sollte vor dem Erreichen der rechnerischen Lagerlebensdauer des Antriebs eine Revision erfolgen, um das Risiko ungeplanter Ausfälle zu verringern. Selbstverständlich wird dabei auch das Laufrad fachgerecht neu ausgewuchtet. Bei einer Revision durch den Hersteller haben Sie die Sicherheit, dass Original-Ersatzteile verwendet und fachgerecht eingebaut werden.
Für erforderliche Reparaturen vor Ort verfügt unser Service über entsprechend ausgestattete Werkstattwägen.
MEIDINGER AG
Landstrasse 71
4303 Kaiseraugst
Die MEIDINGER AG ist Teil der Witt-Gruppe.
Copyright © MEIDINGER AG, 2024. Alle Rechte vorbehalten.